Auf den folgenden Seiten können Sie nachlesen, was Sie zu beachten haben, wenn Sie Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Da schwerbehinderten Menschen (zur Definition von Behinderung siehe„Behinderung – was bedeutet das?“) ein besonderes Schutzbedürfnis unterstellt wird, sind für sie bestimmte Schutzvorschriften geschaffen worden. Rechtsgrundlage ist der zweite Teil des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Die darin enthaltenen „Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung vermeiden bzw. entgegenwirken. Das Schwerbehindertenrecht soll damit vor allem die soziale Benachteiligung ausgleichen, denen Personen infolge einer Behinderung im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ausgesetzt sind. Für andere Personen mit Beeinträchtigungen, die den Grad einer Behinderung, aber nicht den einer Schwerbehinderung erreichen, gelten z. B. das AGG oder das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Aber nicht nur die Unübersichtlichkeit des SGB IX macht es dem Rechtsanwender schwer, den Durchblick zu behalten. Auch die durch deutsche Gerichte ständig weiter entwickelte Auslegung einzelner Vorschriften führt zu Unsicherheiten im Umgang mit dem Schwerbehindertenrecht. Eine Übersicht wichtiger Entscheidungen finden Sie auf den Seiten von REHADAT-talentplus:
Aktuelle und interessante Urteile
Wer Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellen will bzw. beschäftigt, sollte daher die folgenden besonderen gesetzlichen Regelungen kennen.