Reha-Zuständigkeitsnavigator der BAR online

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat einen Online-Zuständigkeitsnavigator entwickelt. Dieser unterstützt bei der schnellen Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.

Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Bei diesen Fragestellungen unterstützt der Reha-Zuständigkeitsnavigator und bietet eine schnelle, digitale Möglichkeit der Orientierung.

Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.

Alle Ergebnisse, die der Reha-Zuständigkeitsnavigator liefert, beinhalten unter anderem einen Hinweis zur direkten Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Reha-Träger und lassen sich als PDF speichern oder ausdrucken. Bis April 2022 wird der Reha-Zuständigkeitsnavigator unter www.reha-navi.de zunächst als Beta-Version veröffentlicht.

Hier geht’s zum Reha-Zuständigkeitsnavigator

Kontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Solmstraße 18 | 60486 Frankfurt am Main
www.bar-frankfurt.de

Hinweise und Rückmeldungen zum Zuständigkeitsnavigator senden Sie bitte an: reha-navi@bar-frankfurt.de.

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